Kann ich bei der Fenstersanierung mit Förderungen rechnen?

Inhaltsverzeichnis:

Wenn Sie sich für die Fenstersanierung entscheiden, winken Ihnen verschiedene Förderungen, Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen. Diese lassen sich untergliedern in die Förderungen der

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des
  • Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die
  • regionalen Programme von Ländern und Kommunen.

Durch die staatlichen und regionalen Förderprogramme können Sie bei der Fenstersanierung bares Geld sparen und sich neue auch bei eher geringem Eigenbudget leisten. Trotzdem dürfen Sie die Preise für die Fenster nicht aus den Augen lassen, denn hier gibt es teils sehr große Unterschiede.

Lohnt sich der Austausch von Fenstern trotz anfallender Kosten?

Ja, denn durch den Kauf neuer Fenster sparen Sie langfristig Geld. Moderne Fenster schließen absolut dicht, sie vermeiden weitestgehend Wärmebrücken und sorgen so für einen geringeren Wärmeverlust. Insgesamt können Sie die Heiz- und Energiekosten durch die Fenstersanierung deutlich senken, so dass sich die Investition in die neuen Fenster sehr schnell amortisiert.

Trotzdem sollten Sie vor dem Kauf neuer Fenster einen Preisvergleich durchführen, da die Fensterpreise teils stark schwanken. Abhängig ist dies unter anderem von den Ausstattungsmerkmalen, wie bestimmten Sicherheitsmerkmalen, der Art der Verglasung und natürlich der Fenstergröße. Die meisten Hersteller scheuen sich, Fensterpreise konkret zu beziffern. Mit unserem Fensterkonfigurator können Sie die Preise für Ihre individuell zusammengestellten Fenster dagegen in wenigen, einfachen Schritten selbst bestimmen. Anhand der so ermittelten Fensterpreise können Sie auch schnell ausrechnen, welche Förderungen und Zuschüsse für die Fenstersanierung infrage kommen.

Förderungen der KfW für neue Fenster

Nun aber zu den eigentlichen Fördermöglichkeiten beim Fensteraustausch: Die KfW ist hier der bekannteste Unterstützer privater Investitionen rund um den Hausbau und die Sanierung von Wohngebäuden. Für die Fensterförderung stehen zwei Programme zur Auswahl, die den Austausch der Fenster im Altbau bzw. den Kauf neuer Fenster für den Neubau fördern:

  1. KfW-Programm 430 – Investitionszuschuss für neue Fenster
  2. KfW-Programm 151/152 – zinsgünstige Darlehen für neue Fenster

Wie fördert das KfW-Programm 430 neue Fenster?

Beim KfW-Programm 430 gibt es einen Investitionszuschuss für neue Fenster. Das erhaltene Geld kann direkt für den Kauf der Fenster verwendet werden und muss nicht zurückgezahlt werden. Die maximale Fördersumme beträgt zehn Prozent der Fensterkosten. Allerdings müssen für den Erhalt des Investitionszuschusses auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Antrag auf Investitionszuschuss muss vor Beginn der Maßnahme (Kauf neuer Fenster) gestellt werden.
  • Der Antrag kann nicht von Ihnen selbst, sondern er muss von einem Energieberater gestellt werden.
  • Der Investitionszuschuss wird nur für den Austausch alter Fenster gegen neue Fenster in Bestandsimmobilien gewährt, für die ein Bauantrag oder eine Bauanzeige bereits vor dem 01.02.2002 gestellt wurde,
  • Zudem wird der Investitionszuschuss für neue Fenster nur im selbst genutzten Wohneigentum und auch hier nur in der eigenen Wohnung, dem Ein- oder Zweifamilienhaus gewährt.
  • Der Austausch der Fenster in Ferienhäusern oder –wohnungen kann über das KfW-Programm 430 nicht bezuschusst werden.

Wie hoch ist die Förderung Fenster nach KfW-Programm 430?

Die Förderung beträgt 5.000 Euro pro Wohneinheit oder maximal zehn Prozent der Gesamtkosten. Die Höhe der Förderung hängt ebenfalls davon ab, in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Komplettsanierung bis zum KfW-Effizienzhaus kann anders bezuschusst werden, als die Durchführung von Einzelmaßnahmen, zu denen der Einbau neuer Fenster zählt.

Als Wohneinheit wird dabei jede in sich abgeschlossene Wohnung angesehen. Das Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung, die über einen eigenen Eingang, eine Toilette und eine Kochgelegenheit sowie fließendes Wasser verfügt, gilt demnach als eine Wohneinheit, der Rest des Hauses als eine zweite Wohneinheit. Dadurch können die Investitionszuschüsse für neue Fenster also insgesamt 10.000 Euro betragen.

KfW-Förderprogramm 430 sieht Mindestförderung vor

Der Investitionszuschuss wird allerdings erst ausgezahlt, wenn er mindestens 300 Euro beträgt. Die neuen Fenster müssen also wenigstens 3.000 Euro kosten, damit Sie in den Genuss der Förderung kommen können. Gleichzeitig lässt sich das Programm 430 der KfW kombinieren mit den KfW-Krediten des Programms 167 – „Energieeffiziente Sanierung – Ergänzungskredit“ und dem Programm 431 „Energieeffizientes Sanieren – Baubegleitung“.

Welche Anforderungen stellt das KfW-Programm 430 an neue Fenster?

Damit Sie in den Genuss des Investitionszuschusses nach KfW-Programm 430 kommen, müssen Ihre neuen Fenster bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese sind im so genannten U-Wert, dem Wärmedurchgangskoeffizienten, zu sehen. Er darf, in Abhängigkeit von den gewählten Fenstern, maximal bei folgenden Werten liegen:

 

Fensterart Maximaler U-Wert für die Förderung
Fenster, Terrassen- und Balkontüren mit Mehrscheibenisolierverglasung 0,95 W/m²K
Fenster, Balkon- und Terrassentüren, die einbruchhemmend oder barrierearm gefertigt wurden 1,1 W/m²K
Dachflächenfenster 1,0 W/m²K

 

Bei Baudenkmälern und erhaltenswertem Baubestand dürfen die U-Werte sogar noch etwas höher liegen. Sie können auch bei einem U-Wert von 1,6 W/m²K noch gefördert werden.

Wie fördert das KfW-Programm 151/152 neue Fenster?

Beim KfW-Programm 151/152 handelt es sich nicht um einen Zuschuss für den Kauf bzw. Einbau neuer Fenster, sondern um ein zinsvergünstigtes Darlehen. Die Programme KfW 151/152 unterscheiden sich hinsichtlich der Ziele, die erreicht werden sollen. Folgende Tabelle verdeutlicht die Unterschiede:

  KfW-Programm 151 KfW-Programm 152
     
Ziel KfW-Effizienzhaus-Standard soll erreicht werden Einzelmaßnahmen, wie der Austausch der Fenster im Altbau, werden gefördert
Darlehensbetrag maximal: 100.000 Euro 50.000 Euro

 

KfW-Programme 151/152 bieten Tilgungszuschuss

Zudem bieten beide KfW-Förderungen für Fenster einen Tilgungszuschuss. Dieser beträgt beim KfW-Programm 151 27,5 Prozent, also maximal 27.500 Euro. Beim Programm 152 fällt er geringer aus. Die Darlehen werden jeweils pro Wohneinheit gewährt, so dass sich ihre Höhe im Einfamilienhaus mit abgeschlossener Einliegerwohnung verdoppeln kann.

Welche Laufzeiten sind beim KfW-Programm 151/152 möglich?

Die Kreditlaufzeiten können in beiden KfW-Programmen individuell gewählt werden. Üblich sind Laufzeiten von zehn bis 30 Jahren. Je nach Gesamtlaufzeit werden auch noch tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt, in denen lediglich die Zinsen für das KfW-Darlehen gezahlt werden müssen. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren werden ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt, bei einer Laufzeit von 20 Jahren können bis zu drei Jahre tilgungsfrei sein, bei einer Laufzeit von 30 Jahren sind sogar bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.

Eine Alternative dazu ist die Variante des endfälligen Darlehens. Hierbei kommt jedoch nur die zehnjährige Laufzeit zum Tragen. Während der Laufzeit werden dann nur die Zinsen, die in allen drei Varianten 0,75 Prozent betragen, gezahlt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt erst am Ende der Laufzeit. Die Zinsen sind dabei generell für zehn Jahre festgelegt.

Welche Voraussetzungen müssen für das KfW-Programm 151/152 erfüllt werden?

Auch bei diesen Förderungen Fenster der KfW müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden:

  • Beantragung muss durch einen Energieberater vor Auslösung der Maßnahme erfolgen.
  • Kredite werden nur für Bestandsgebäude gewährt, deren Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.2002 gestellt wurde.
  • Eine Förderung für Ferienhäuser und –wohnungen ist nicht möglich.
  • Tilgungszuschüsse werden erst nach Abschluss der Arbeiten gewährt und direkt gutgeschrieben, so dass der Restbetrag des Darlehens entsprechend sinkt.

 

Wie fördert die BAFA neue Fenster?

Auch von der BAFA gibt es eine Förderung Fenster. Hier werden allerdings nicht die Fenster selbst gefördert, sondern die Beratung vor Ort durch einen Energieberater. Dessen Aufgabe ist es, die komplette Wohnung bzw. das Haus zu überprüfen. Dabei werden energetische Schwachstellen aufgedeckt und ein Maßnahmenplan erarbeitet, wie diese Schwachstellen durch Sanierungsmaßnahmen behoben werden können. Für die BAFA Förderung Fenster gelten folgende Bedingungen:

  • Förderung kann alle vier Jahre erneut beantragt werden
  • Förderung beträgt maximal 60 Prozent der Kosten der Vor-Ort-Beratung
  • Förderung wird nur für Bestandsgebäude (Bauanzeige/Bauantrag vor dem 01.01.2002 gestellt) gewährt
  • Kosten für Energieberater auf maximal 800 Euro beschränkt
  • Daraus ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 480 Euro
  • Förderungen können sich in Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten auf bis zu 1.100 Euro erhöhen
  • Zuschuss gibt es nur für Wohngebäude, die als solche geplant waren und zu mindestens 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden.

Kein Rechtsanspruch auf BAFA-Förderung

Allerdings können Sie sich auf die BAFA-Förderung nicht in jedem Fall berufen, da sie nur solange gewährt wird, wie ausreichend Mittel vorhanden sind. Als geförderte Energieberater kommen zudem nur ganz bestimmte Personen infrage. Sie müssen eine Grundqualifikation vorweisen können, etwa durch eine Ausbildung als Architekt, Ingenieur oder Handwerker, und spezifische Fachkenntnisse durch eine Weiterbildung erworben haben. Der Energieberater muss sich zudem über das Anerkennungsverfahren der BAFA registrieren. Der Förderantrag wird übrigens auch hier direkt vom Energieberater bei der BAFA gestellt, an den die Förderung auch ausgezahlt wird.

Welche Regionalen Förderprogramme für neue Fenster kommen infrage?

Neben den bundesweiten Förderungen für neue Fenster gibt es auch zahlreiche regionale Programme. Diese hier allesamt aufzulisten, würde sicher den Rahmen sprengen. Am besten erkundigen Sie sich deshalb vor Ort bei den Kommunen, welche Fördermöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können. Die größten Programme, die bekannt sind, wollen wir im Folgenden kurz vorstellen, weisen aber darauf hin, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Wohnen und Modernisieren mit der IBB in Berlin

In der Bundeshauptstadt bietet die IBB mit dem Programm „Wohnen und Modernisieren“ einen zinsgünstigen Kredit an. Er wird nicht nur an private Eigenheimbesitzer, sondern auch an Vermieter, private und kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und andere Investoren vergeben. Generell werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die die energetische Sanierung des Hauses betreffen. Neben dem Austausch der Fenster kommen so auch Förderungen für die Wärmedämmung oder die Erneuerung der Heizungsanlage in Betracht. Die Kredite belaufen sich auf maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit, der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Bayerisches Modernisierungsprogramm der BayernLabo

Mit dem „Bayerischen Modernisierungsprogramm“ der BayernLabo werden vor allen Dingen Mietwohnungen gefördert. Aber auch die Plätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen können gefördert werden. Das Förderprogramm basiert auf den Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ der KfW. Allerdings senkt die BayernLabo den ohnehin niedrigen Zinssatz hierbei nochmals um 1,25 Prozent. Die zinsgünstigen Darlehen können mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren abgeschlossen werden. Die Zinsbindungsfrist liegt bei zehn Jahren. Außerdem wird ein Zuschuss von bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der Gesamtförderung für neue Fenster. Hierbei gilt ein Mindestdarlehensbetrag von 5.000 Euro. Gefördert werden maximal 60 Prozent der Gesamtkosten.

Energetische Sanierung von Wohnraum mit der NBank

In Niedersachsen hat sich die NBank der Förderung neuer Fenster und anderer Maßnahmen mit dem Programm „Energetische Sanierung von Wohnraum“ verschrieben. Gefördert wird der Austausch der Fenster im Altbau. Als Altbauten gelten alle Bestandsgebäude, die bereits vor dem 01.01.1995 fertiggestellt wurden. Neben dem Austausch der Fenster können auch eine neue Wärmedämmung, die Nutzung erneuerbarer Energien oder eines neuen Brennkessels gefördert werden. Um die Förderung der NBank zu erhalten, müssen die aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Gleichzeitig betrachtet die NBank die Einkommensverhältnisse der Antragsteller. So dürfen im Vier-Personen-Haushalt Einkommensgrenzen von 35.800 Euro zu versteuernden Einkommens pro Jahr nicht überschritten werden.

Wie hoch ist die Fenster Förderung der NBank?

Die Förderung der NBank beträgt maximal 75.000 Euro, wobei der Gesamtaufwand für die energetische Sanierung wenigstens 10.000 Euro betragen muss. Von den Gesamtkosten werden maximal 40 Prozent mittels zinsvergünstigten Darlehen gefördert. In Ausnahmefällen können bis zu 85 Prozent gefördert werden. Hierfür ist der Darlehensbetrag jedoch auf 25.000 Euro begrenzt. Die Zinsen betragen in den ersten zehn Jahren null bis maximal zwei Prozent, in Abhängigkeit vom Einkommen der Antragsteller. Ab dem elften Jahr der Laufzeit steigen sie auf bis zu vier Prozent an. Außerdem muss jährlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 Prozent gezahlt werden, die sich aber halbiert, sobald das Darlehen zur Hälfte zurückgezahlt wurde. Werden Darlehen von mehr als 20.000 Euro gewährt, muss zudem ein Grundbucheintrag erfolgen.

Wohnraumförderung durch die SAB

In Sachsen bietet die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit dem Programm „Wohnraumförderung“ auch eine Förderung für an. Sie orientiert sich ebenfalls an den KfW-Programmen, wobei die zinsvergünstigten Darlehen aus den Mitteln des Freistaats noch zusätzlich reduziert werden. Zur Grundlage wurden die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“, „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht umbauen“ erklärt. Dabei können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten als Darlehen gewährt werden. Die Darlehen können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen, wenn ein Haus energieeffizient gebaut oder altersgerecht umgebaut wird. Allerdings werden nur Bewohner selbst genutzten Wohneigentums gefördert. Die Darlehen können auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden, wenn man energieeffizient saniert. Die Zinsen fallen in den ersten zehn Jahren um bis zu zwei Prozent günstiger aus als beim KfW-Pendant.

Gebäudesanierung über die NRW Bank

In Nordrhein-Westfalen ist das Programm „Gebäudesanierung“ der NRW-Bank bekannt. Von der Fenstersanierung im Altbau über die Reduzierung von Barrieren im Wohnraum bis hin zur Erneuerung in die Jahre gekommener Heizungsanlagen reichen die Fördermöglichkeiten. Die Förderung wird ausschließlich Privatpersonen gewährt, die das selbst genutzte Wohneigentum modernisieren. Das Darlehen beträgt mindestens 2.500 Euro, höchstens jedoch 75.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Die Laufzeit kann mit zehn, 15 oder 20 Jahren individuell gewählt werden. Die Zinsen sind für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und es gibt ein tilgungsfreies Anlaufjahr. Die Förderung für neue Fenster wird über die Hausbank vor Beginn der Maßnahme beantragt.

 

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